Sudetendeutsche und Sudetenland

Als Sudetendeutsche wird seit 1918 die deutsche Volksgruppe in der damaligen Tschechoslowakischen Republik bezeichnet, die seit der 'deutschen Ostsiedlung’ im 12. und 13. Jhdt. größtenteils im Gebiet des Sudetenlandes lebten. Auch das Sudetenland ist eine vor 1938 nur sporadisch gebrauchte Bezeichnung für das geschlossene, von Asch im Westen bis Troppau im Osten reichende deutsche Siedlungsgebiet in Böhmen, Mähren und Schlesien (CSR). Bei der Gründung der Tschechoslowakei 1918/19 lebten 3,2 Millionen Deutsche (22,5 % der Gesamtbevölkerung) in dem neuen Staatsverband, die nach dem Vertrag von Saint-Germain-en-Laye (1919) gegen den Willen der deutschen Bevölkerung in die CSR inkorporiert wurden. Sie bewohnten im Wesentlichen die grenznahen Gebirgslandschaften im Norden und Westen, das Sudetenland, aber auch in Sprachinseln wie der größten, dem Schönhengstgau zu der Zwittau gehörte.
Die deutsche Volksgruppe hatte großen Anteil an der wirtschaftlichen und kulturellen Entwicklung in Böhmen und Mähren und wurde geprägt durch die gemeinsame Zugehörigkeit zu Österreich und das enge Zusammenleben mit den Tschechen sowie den kulturellen Einfluss von Prag. Der Begriff Sudetendeutsche wurde erst nach der Entstehung der Tschechoslowakei ab 1918 benutzt, um die deutschsprechenden Böhmen von den Tschechen zu unterscheiden. Die Eigenheit war und ist, dass Böhmen auf Tschechisch „Cesky“ heißt und es im Tschechischen keinen Unterschied zwischen dem Land (geographisch) und dem Volksstamm (ethnisch) gibt. Wie sollte man also einen Böhmen im Tschechischen bezeichnen, der kein Tscheche war. Vor dem Begriff Sudetendeutsche war der Begriff Deutschböhme gängig, so heute noch in Österreich. Macht man eine genauere geographische Einteilung, so muss man neben Deutschböhmen auch von Deutschmährern und Östereichisch - Schlesiern sprechen. Das waren dann drei Begriffe und es setzte sich Sudetendeutsche durch. So sind denn auch heute in Tschechien viele Bewohner von Mähren keine Cesky sondern Moravsky.
Das Land Böhmen ist viel älter, die Tschechen sind erst später in der Völkerwanderung eingewandert. So lebten dort erst die Kelten (Bojer), die dem Land ihren Namen gaben. Danach die Germanen (Markomannen und Quaden), die 500 Jahre später wieder auswanderten, vielleicht unter dem Druck der Awaren in der Völkerwanderungszeit. Daneben gab es ein Mährisches Großreich.
Diese Germanen wiederum, die aus Böhmen auswanderten gaben dem heutigen Land Bayern den Namen, da sie aus Böhmen gekommen waren (die aus dem Land Bojer).

Auf der Friedenskonferenz von St. Germain — die Vertreter Österreich-Ungarns waren von den Verhandlungen ausgeschlossen — überwand Dr. Benesch die Vorbehalte der Siegermächte, insbesondere der USA und Großbritanniens, gegen die ethnische Vielfalt der vorgesehenen Tschechoslowakischen Republik
— 1919: 48,5 % Tschechen, 27, 5 % Deutsche, 14,9 % Slowaken, 6 % Ungarn, Rutenen etc. —
mit einer 9 Punkte umfassenden offiziellen Note vom vom 20. Mai 1919. In Ziffer 1 dieser Note hieß es:
Es ist die Absicht der tschechoslowakischen Regierung, bei der Organisation das Staates als Grundlange der nationalen Rechte die in der Verfassung der schweizerischen Eidgenossenschaft zur Durchführung gelangten Grundsätze anzunehmen, d.h. aus der tschechoslowakischen Republik eine Art von Schweiz zu machen, wobei sie natürlich die besonderen Verhältnisse in Böhmen in Betracht zieht.”
Entgegen den Zusagen von Dr. Benesch in seiner Note, die die Bedenken der Alliierten beiseite schoben, begann die tschechoslowakische Staatsführung nach dem Friedensvertrag von St. Germain (10.09.19919) alsbald mit einer Entnationalisierungspolitik gegenüber den Sudetendeutsche (u.a. Verdrängung der Deutschen aus dem öffentlichen Dienst; Benachteiligung der deutschen Wirtschaft; Beschneidung der deutschen Selbstverwaltung in meist rein deutschen Gemeinden), 24 Eingaben beim Völkerbund blieben ohne Wirkung.
Der tschechische Staatsrechtler Schranil-Janka stellte bereits 1934 fest, dass die Tchechoslowakei, formal und offiziell eine Demorkratie, in Wahrheit durchweg nationalstaatlich eingestellt ist und die Ungleichheit der Staatsbürger je nach ihrer nationalen Stellung zu ihrem Grundbprinzip gemacht hat (Schranil-Janka: Das öffentliche Recht der Tschechoslowakischen Republik I. Teil, S.68/69). Die von den Sudetendeutschen noch im April 1937 dem Parlament vorgelegten „Volksschutzgesetze“ fanden keine Mehrheit.

Erst in den 1930er-Jahren entwickelten die Sudetendeutschen ein politikwirksames Gemeinschaftsgefühl, da sie sich seit der Gründung der Tschechoslowakei einer Benachteiligung durch die tschechische Regierung ausgesetzt sahen. Nahezu 20 Jahre lang, von 1918 bis etwa Mitte 1838, haben die Sudetendeutschen vergeblich versucht (Radikale gab es allerdings auf beiden Seiten), „mit den Tschechen zu einem echten Ausgleich und zu einer fairen Partnerschaft zu kommen. Zu oft hatten die Tschechen in den vergangenen Jahren die angebotene Hand ausgeschlagen, zu sehr blieben sie in ihrem nationalistischen Wahn verrannt, aus dem Vielvölkerstaat Tschechoslowakei einen tschechischen Nationalstaat machen zu wollen. Es war unumgänglich, daß die Sudetendeutschen nun auch nach anderen Lösungen Ausschau hielten“. Eine derartige Lösung konnte auf eine Trennung zwischen Sudetendeutschen und Tschechen hinauslaufen.

Die nationalsozialistische „Machtübername“ im benachbarten Deutschland durch A. Hitler bestärkte Teile der deutschen Volksgruppe sich stärker zu artikulieren und von der Regierung in Prag die Einhaltung der Autonomierechte zu fordern, insbesondere die Sudetendeutsche Heimatfront, die im Mai 1935 als Sudetendeutsche Partei bei Wahlen 68 % der deutschen Stimmen auf sich vereinigen konnte. Sie war damit auch die stärkste Partei aller Parteien in der tschechoslowakischen Republik, wurde aber nicht an der Regierung beteiligt.

Sudetenkrise
Nachdem im März 1938 der „Anschluß“ Österreichs an das Deutsche Reich nahezu reibungslos vollzogen worden war, wandte Hitler sich neuen außenpolitischen Zielen zu.
Die auch von der Sudetendeutschen Partei Henleins geförderte prodeutsche Stimmung diente Hitler 1938 als Vorwand, um in der nach deutschen Kriegsdrohungen gegen die CSR entstandenen kritischen Situation in Europa die Abtrennung des Sudetenlands zu erzwingen.
Zu diesem Zeitpunkt hatte die sudetendeutsche Frage längst ein Stadium erreicht, in dem die mögliche und noch von vielen sudetendeutschen Parteien geforderte innertschechoslowakische Lösung äußerst schwierig war und von anderen Teilen der Sudetendeutschen Parteien eine Lösung in der Lostrennung vom tschechischen Staat gesehen wurde. Auch war ein Stadium erreicht, das eine Intervention der damaligen europäischen Großmächte unvermeidlich machte. Die führende englische Zeitung „Times“ stellte in ihrer Ausgabe vom 3. Juni 1938 die Grenzen der Tschechoslowakei in Frage. In einem Leitartikel wurde ganz offen die Abtretung der Sudetengebiete als Meinung der Mehrheit der Engländer bezeichnet. Dies veranlaßte die britische Regierung, eine sogenannte „Beobachterdelegation“ unter Leitung von Sonderbotschafter Lord Runciman in die CSR zu schicken. Die Verhältnisse sollten an Ort und Stelle, und zwar vom 27. Juli bis Mitte September, untersucht werden.
Am 26. Juli.1938 kündigt der britische Premierminister Neville Chamberlain vor dem britischen Unterhaus in London die Entsendung von Lord Walter Runciman nach Prag an. Er soll dort in der seit langem strittigen Nationalitätenfrage vermitteln.
Lord Walter Runciman trifft am 3. August 1938 in Prag ein. Er soll in der Sudetenfrage zwischen der tschechoslowakischen Regierung und der sudetendeutschen Minderheit als Vermittler wirken.

Im Auftrag der britischen Regierung bereiste nun der englische Lord-Präsident des Geheimen Königlichen Kabinettsrats Lord Walter Runciman  of Doxford (*19. 11. 1870 South Shields , † 13. 11. 1949 Doxford (County Northumberland) als Schiedsrichter das Sudetengebiet (Runciman-Mission) und untersuchte unter anderem, ob die tschechische Regierung die nach dem 1. Weltkrieg versprochenen Autonomiebedingungen für die Sudetendeutschen eingehalten habe. Die Ergebnisse seiner Mission stehen im Runciman-Bericht (Runciman-Report). Dieser von Lord Runciman am 16. September 1938 für A. N. Chamberlain ausgearbeitete Bericht über die Lage der 'Sudetendeutschen, der die Abtretung der sudetendeutschen Gebiete an Deutschland bei Garantie der neuen tschechoslowakischen Grenzen empfahl, bestimmte die britische Haltung bei den Verhandlungen um das „Münchener Abkommen“.
Der englische Vermittler, Lord Runciman, Lord-Präsident des Geheimen Königlichen Kabinettsrats, schrieb 1938 in seinem Bericht über seine Mission, dass die tschechoslowakische Verwaltung im Sudetengebiet ’einen solchen Mangel an Takt und Verständnis und so viel kleinliche Intoleranz und Diskriminierung an den Tag legte, daß sich die Unzufriedenheit der deutschen Bevölkerung unvermeidlich zur Empörung fortentwickeln mußte.’
Zu den örtlichen Komplikationen führt er an: ’Tschechische Beamte und tschechische Polizisten, die wenig oder überhaupt nicht deutsch sprachen, wurden in größerer Zahl in rein deutsche Gebiete versetzt. Tschechische landwirtschaftliche Kolonisten wurden dazu ermuntert, sich mitten unter Deutschen anzusiedeln, auf Grundstücken, die ihnen gemäß Bodenreform zur Verfügung gestellt wurden. Für die Kinder dieser tschechischen Siedler wurden hier viele tschechische Schulen eingerichtet. Allgemein besteht die Überzeugung, daß bei der Vergebung von staatlichen Aufträgen die tschechischen Firmen meist den deutschen vorgezogen wurden und der Staat den Tschechen bereitwilliger Arbeit und Unterstützung gewährt als den Deutschen. Ich halte diese Beschwerde im wesentlichen gerechtfertigt. Sogar während meiner Mission habe ich bei der tschechoslowakischen Regierung keine Bereitschaft zu einem genügenden Entgegenkommen feststellen können.
Und schließlich: ’Aus diesen und vielen anderen Gründen herrschte unter den Sudetendeutschen vor drei oder vier Jahren eine große Hoffnungslosigkeit. Aber die Erhebung des nationalsozialistischen Deutschland erfüllte sie mit neuer Hoffnung. Ihren Hilferuf an ihre Stammesgenossen und schließlich ihren Wunsch, ins Reich einverleibt zu werden, halte ich unter diesen Umständen für durchaus natürlich.’ Lord Runciman empfiehlt, den Sudetendeutschen, das volle Selbstbestimmungsrecht zu geben und diese Grenzgebiete Deutschland zu übergeben.
Chamberlain riet deshalb der Prager Regierung, mit den Sudetendeutschen einen Ausgleich zu finden, um Hitler jeden Interventionsgrund zu nehmen.
Der Wehrmachtführung erteilte Hitler am 30. Mai 1938 die Weisung, den Krieg vorzubereiten; es sei sein „unabänderlicher Entschluss, die Tschechoslowakei in absehbarer Zeit durch eine militärische Aktion zu zerschlagen“. Die weitere Entwicklung aber hing von der Haltung der Westmächte ab. Der britische Premierminister Neville Chamberlain glaubte, den Frieden bewahren zu können, wenn er den deutschen Wünschen weit entgegenkam, zumal Hitler erklärt hatte, dass diese Forderung der letzte territoriale Anspruch des Reiches sei.
Um Hitler von übereilten Gewaltmaßnahmen abzuhalten stimmte der britische Premierminister Neville Chamberlain einer Begegnung mit Hitler am 15. September in Berchtesgaden zu. Im offiziellen Protokoll dieser Besprechung heißt es, daß Hitler die Abtretung der Sudetengebiete unter Berufung auf das Selbstbestimmungsrecht der Völker forderte. Wörtlich heißt es im Protokoll weiterhin: „. ..wobei er bemerken müsse, daß dieses Selbstbestimmungsrecht nicht etwa von ihm im Jahre 1938 eigens für die tschechoslowakische Frage erfunden worden sei, sondern daß es bereits im Jahre 1918 zur Schaffung einer moralischen Grundlage für die Veränderungen auf Grund des Versailler Vertrages ins Leben gerufen wurde. „Zur Entgegnung Chamberlains vermerkt das Protokoll: „Persönlich könne er erklären, daß er den Grundsatz der Loslösung der Sudetengebiete anerkenne.“ Damit waren die Würfel gefallen. Die Engländer waren für die Abtretung der Sudetengebiete. In der Folgezeit kam es nun zur Abtretung des Sudetenlandes an das Deutsche Reich. In der Note Frankreichs und Großbritanniens vom 18. September 138 an Prag wird u.a. festgestellt: „We are both vconvinced that, ... the point has now been reached where the further maintanance within bounderies of the Czechoslovak State of the districts mainly inhabited by Sudeten Deutsch cannot, in fact, continue any longer without imperilling the interests of Czechoslovakia herself and of European peace.“ Diese Abtretung wurde vereinbart zwischen England und Frankreich einerseits und der Tschechoslowakei andererseits. Und zwar durch einen gemeinsamen Notenwechsel am 19. und 21. September 1938. London und Paris verlangten von der Tschecho-Slowakei die Abtretung des Sudetenlandes und die Prager Regierung erklärte sich am 21. September 1938 hierzu bereit.
Bevor England und Frankreich am 19. September die Abtretung des Sudetenlandes von der Tschechoslowakei „verlangten“, bot die Tschechoslowakei selbst am 15. September von sich aus eine Teilabtretung an, und signalisierte demnach Bereitschaft zur prinzipiellen Abtretung. Am 15. September sandte Beneš Minister Jaromir Necas nach Paris, um der französischen Regierung diese Bereitschaft mitzuteilen. Am 17. September flog Necas dann weiter nach London. Angeboten wurde die Abtretung von 4000 -6000 qkm Land, und dies sollte mit der Bedingung verbunden den, daß das Deutsche Reich „wenigstens 1.500.000 bis 2.000.000 der deutschen Bevölkerung zu übernehmen habe.“ Die Tschechen erklärten sich also bereit, 20 Prozent Sudetenlandes und 80 Prozent der Bevölkerung abzutreten. Diese von der Tschechoslowakei erklärte Abtretungsbereitschaft war dann Grundlage für das Vier-Mächte-Übereinkommen der Regierungen Großbrittaniens, Frankreich, Italiens und Deutschland, das unter der Bezeichnung „Münchner Abkommen“ in die Geschichte einging. Der grundsätzliche Rechtsanspruch der bodenständigen Bevölkerung ist heute bei der Regelung von Gebietsfragen allgemein anerkannt.
Am 29. September unterzeichneten in München Chamberlain, Mussolini, Hitler sowie der französische Ministerpräsident Daladier ein Abkommen (Münchner Abkommen), das die Tschechoslowakei verpflichtete, ab 1. Oktober die Sudetengebiete zu räumen, die zur selben Zeit von deutschen Truppen besetzt werden sollten. Großbritannien und Frankreich garantierten der Tschechoslowakei, die zu den Münchener Verhandlungen nicht hinzugezogen wurde, die Unabhängigkeit ihres restlichen Staatsgebietes. Das Münchner Abkommen wurde am 30. September 1938 im Namen des Präsidenten von der tschechischen Regierung angenommen. Chamberlain war überzeugt, den „Frieden für unsere Zeit“ gesichert zu haben. Für Hitler dagegen war das Münchener Abkommen nur eine Etappe auf dem Weg zum Krieg. Die Ziehung der neuen Grenzen erfolgte unter gleichberechtigter Teilnahme der Tschechoslowakei.
Die offizielle Bezeichnung für die zugesprochenen Gebiete waren von 1938-45 der Reichsgau Sudetenland mit dem Verwaltungssitz Reichenberg.
Am 4. Oktober 1938 billigte das Britische Unterhaus das Münchner Abkommen mit 366 zu 144 Stimmen. Am 5. Oktober 1938 sprach die französische Nationalversammlung die Billigung mit 535 zu 75 Stimmen aus. Die sudetendeutschen wurden zwar 1938 ebenso wenig wie 1945 zu einer Volksabstimmung aufgerufen. Dennoch kann das Münchner Abkommen dessen Durchführung einen klassischen Fall der vertraglich geordneten Übergabe eines Gebietes an einen anderern Staat darstellte, nur aus der Tatsache verstanden werden, dass die Deutschen Böhmens, Mährens und Sudetenschlesiens am Ende des 1. Weltkrieges ohne ihren erklärten Willen dem Kunstgebilde des tschechoslowakischen Nachfolgestaates eingegliedert worden waren. Die Zwittauer Bürger erfuhren am 5.10.1938, dass deutsche Truppen den Schönhengstgau besetzen werden.
1945 kam das Sudetenland wieder an die Tschechoslowakei.
Die Sudetendeutschen wurden nach 1945 auf der Grundlage von Dekreten der Exilregierung unter E. Beneš ('Beneš-Dekrete') und des 'Potsdamer Abkommens' fast vollzählig (bis auf etwa 100 000) z. T. brutal (u. a. Massaker von Aussig, „Brünner Todesmarsch“, 1945) aus der CSR vertrieben. Bezüglich der Vertreibungsopfer, für die Sudetendeutschen oft mit etwa 250 000 angegeben, werden in der neueren Forschung unterschiedliche, zumeist geringfügigere Angaben gemacht. Der Deutsch-Tschechoslowakische Nachbarschaftsvertrag (1992) und die Deutsch-Tschechische Erklärung (1997) brachten für die Rückerstattungs- und Vermögensfrage keine eindeutige Klärung, da jede Regierung ihrer Rechtsordnung verpflichtet blieb und des Weiteren respektiert, dass die andere Seite eine andere Rechtsauffassung hat. Auf der Grundlage des europäischen Rechtsdenkens fordert die Sudetendeutsche Landsmannschaft das Heimat- und Rückkehrrecht sowie die Rücknahme der „Beneš-Dekrete“. (Quelle: 4)
Am 29.02.2004 folgt die Entschließung der Bundesversammlung der Sudetendeutschen Landsmannschaft zum Beitritt der Tschechischen Republik zur Europäischen Union und zu der europäischen Rechts- und Wertegemeinschaft

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